Schluss- und Abnahmekontrollen

 

Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) muss jede Installation einer Schlusskontrolle unterzogen werden. Die Prüfergebnisse werden im Sicherheitsnachweis und dem Mess- Prüfprotokoll dokumentiert. 

Die Dokumente werden der Gebäudeeigentümerin und der 

Netzbetreiberin (EVU) abgegeben.


Für alle Installationen ausserhalb des Wohnungsbaus wird eine zusätzliche Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan verlangt.