Gemäss Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) muss jede Installation einer Schlusskontrolle unterzogen werden. Die Prüfergebnisse werden im Sicherheitsnachweis und dem Mess- Prüfprotokoll dokumentiert.
Die Dokumente werden der Gebäudeeigentümerin und der
Netzbetreiberin (EVU) abgegeben.
Für alle Installationen ausserhalb des Wohnungsbaus wird eine zusätzliche Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan verlangt.